Soziale Grundrechte in der DDR - Bewertung und die verfassungsrechtliche Problematik ihrer Verbürgung im Grundgesetz.

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Köln

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ZLB: 93/5816

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Abstract

Die Studie behandelt die Bewertung und Verankerung von sozialen Grundrechten der DDR (Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit) im Vergleich zum Grundgesetz. Die Arbeit geht auf die verschiedenen sozialen Grundrechte in den Länderverfassungen von 1946 und in der Verfassung der DDR in den Fassungen von 1949, 1968 und 1974 ein. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, daß sich die in Form von Programmsätzen vorhandenen sozialen Rechte als zu unbestimmt und unverbindlich erweisen und daher kein objektives Recht enthalten. Für den Einzelnen können daraus keine eigenen Rechte hergeleitet werden; diese sozialen Rechte sind nicht in eine gesamtdeutsche Verfassung aufzunehmen. Eine andere Art von sozialen Rechten behandelt sozialrechtliche Details, die strukturell ins Verwaltungsrecht gehören. Das Recht auf Arbeit kommt wegen der Kollision mit Freiheitsrechten aus Art. 2 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3, 11, 12 und 14 GG nicht in Betracht. rebo/difu

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XXVI, 175 S.

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