Wasser kennt keine Grenzen.
Eppinger
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Eppinger
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Schwäbisch-Hall
item.page.language
item.page.issn
0723-8274
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 4-Zs 3025
IRB: Z 1270
IRB: Z 1270
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Vielerorts erschwert Fremdwasser im Kanalsystem die Abwasserreinigung in den Kläranlagen. Oft sind schadhafte Leitungen auf Privatgrund die Ursache. In dem Beitrag wird empfohlen, als Leitnorm der Kanalsanierung eine ganzheitliche Vorgehensweise einschließlich der privaten Grundstücke zum obersten Grundsatz zu erklären. Die Kommunen haben die Möglichkeit, satzungsrechtlich die Sanierung zu verlangen und sie können die privaten Systeme in die öffentliche Entwässerung integrieren. Als Beispiel hierfür wird die Stadtentwässerung Lahntal-Göttingen genannt, wo die Möglichkeiten des kommunalen Satzungsrechts genutzt werden, um einen ordnungsgemäßen Betrieb von Grundstücksentwässerungen durchzusetzen. difu
Description
Keywords
Journal
Der Gemeinderat
item.page.issue
Nr. 1
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
S. 20-22