Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht in der Grundrechtsordnung. Zur besonderen Bedeutung der religionsverfassungsrechtlichen Garantien im Lichte der allgemeinen Grundrechtsdogmatik.

Mohr Siebeck
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Tübingen

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ZLB: 2004/1400

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RE

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Abstract

Die religiöse Landschaft in Deutschland ist im Wandel begriffen. Der Autor stellt die These auf, dass die erforderlichen Anpassungen im Verständnis von Religionsfreiheit und Staatskirchenrecht einen stärkeren Abgleich mit der allgemeinen Grundrechtsordnung gebieten. Ziel ist nicht eine Anpassung des Staatskirchenrechts an das allgemeine Vereinsrecht, sondern eine klare Herausarbeitung der Spezifizität von Religion: Im Unterschied zu den Schutzgütern anderer Grundrechte erfasst Religion ihrem Anspruch nach das gesamte Leben, nicht nur bestimmte Verhaltensweisen; zudem kann sie (in Abgrenzung zum Gewissen) letztlich nur als gruppenbezogenes Phänomen begriffen werden. Der entwickelte Ansatz ermöglicht auch eine bessere Verarbeitung europarechtlicher Anpassungsprozesse. difu

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XI, 195 S.

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Jus Publicum; 100