Bebauungspläne nichtig? Zur Anwendung der Paragraphen Bebauungsplanentwürfen.
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SEBI: Zs 1939-4
BBR: Z 37
IRB: Z 947
BBR: Z 37
IRB: Z 947
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Zusammenfassung
In einem Verfahren ueber die Rechtmäßigkeit des Erschließungsbeitragsbescheides musste über die Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplanes befunden werden; dieser sei laut Auffassung des OVG Münster nichtig, da eine Belehrung über den Umfang der berücksichtigungsfähigen Bedenken und Anregungen unrichtig und damit unstatthaft sei. Dieser Auffassung wird hier widersprochen wegen mangelnder gesetzlicher Absicherung. § 155 a S.1 BBauG sieht vor, dass eine Verletzung der Vorschriften bei der Bebauungsplanaufstellung mit Ablauf eines Jahres seit Inkrafttreten geheilt ist, wenn die Gemeinde auf die Heilungsmöglichkeit hingewiesen hat. -hg-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplan, Aufstellung, Rechtsverbindlichkeit, Planaufstellungsverfahren, Erschließungsbeitrag, OVG-Urteil, Rechtsprechung
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Mitteilungen.Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, Düsseldorf 32(1979)Nr.4, S.77-78
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Recht, Bundesbaugesetz, Bebauungsplan, Aufstellung, Rechtsverbindlichkeit, Planaufstellungsverfahren, Erschließungsbeitrag, OVG-Urteil, Rechtsprechung