Bauliche Eigenleistungen in der Landwirtschaft. Rechtsfragen und Bewertung.
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SEBI: 85/5563
IRB: 61HAG
IRB: 61HAG
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Abstract
Seit jeher gibt es baulich-technische Eigenleistungen in der Landwirtschaft. Sie haben trotz eines zunehmenden Umfangs an baulichen Investitionen seit Mitte der fünfziger Jahre in dem Maße an Bedeutung verloren, in dem die Arbeitsproduktivität der landwirtschaftlichen Produktion stieg. Es war in der Regel also zwei Jahrzehnte lang angezeigt, sich auf die weitere Rationalisierung des landwirtschaftlichen Betriebes und die Ausdehnung der Produktion zu konzentrieren und die Bauleistungen der Bauwirtschaft zu überlassen. Seit Mitte der siebziger Jahre verengen sich die landwirtschaftlichen Märkte zunehmend und damit auch die Möglichkeiten weiterer Produktionsausweitungen in den landwirtschaftlichen Betrieben. Die landwirtschaftlichen Einkommen stagnieren seither. Baulich-technische Eigenleistungen gewinnen also wieder an Bedeutung. Hinzu kommt, daß als Folge der ungünstigen Auftragslage in der Bauwirtschaft Eigenleistungen als Schwarzarbeit ins Gerede kommen. Es liegt also im Interesse des landwirtschaftlichen Bauherrn, daß hier eine klare Abgrenzung deutlich wird. Diese Problematik wurde in einem "KTBL-Gespräch" behandelt und dokumentiert. difu
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Landwirtschaft, Bauwesen, Eigenleistung, Bewertung, Gesetz, Recht, Allgemein
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Münster-Hiltrup: Landwirtschaftsverlag (1985), 76 S., Tab.; Lit.
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Landwirtschaft, Bauwesen, Eigenleistung, Bewertung, Gesetz, Recht, Allgemein
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KTBL-Schrift; 306