Erschließungsbeitragsrecht, hier Abweichung von den Herstellungsmerkmalen einer Erschließungsbeitragssatzung - Planungsunterschreitung. Kommunales Abgabenrecht. Urt. OVG NW - 3 A 1635/80 - v.11.05.1981.
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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4
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Zusammenfassung
Eine Satzung über die Abweichung vom Ausbauprogramm der Herstellungsmerkmalsregelung - die Abweichungssatzung - kann, ohne Vorliegen besonderer Voraussetzungen, nicht mit Rückwirkung erlassen werden. Ein Heranziehungsbescheid, der rechtswidrig ist, weil die abgerechnete Erschließungsanlage nicht der wirksamen Herstellungsmerkmalsregelung entspricht, kann deshalb in der Regel nicht durch Erlass einer rückwirkenden Abweichungssatzung rechtmäßig werden. -y-
Beschreibung
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragssatzung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Abweichungssatzung, Planungsmangel, Rechtsprechung
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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 31(1981)Nr.12, S.388-389
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Recht, Bundesbaugesetz, Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragssatzung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Abweichungssatzung, Planungsmangel, Rechtsprechung