Die Entwicklung des Zaun- und Heckenrechts in Westfalen.
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SEBI: 89/4742
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Der Autor untersucht die Entwicklung des Zaun- und Heckenrechts seit der germanischen Zeit und stellt fest, daß es sich in den Grundzügen kaum verändert hat.Für das Spätmittelalter und die frühe Neuzeit werden die Einfriedungen insbesondere im ländlichen Bereich betrachtet.Für den städtischen Bereich wird dieses Rechtsgebiet am Beispiel des Stadtrechts von Lippstadt abgehandelt.Heute ist das Zaun- und Heckenrecht umfassend im Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-Westfalen vom 15. 4. 1969 geregelt.Das Gesetz brachte deutliche Änderungen im Detail und insbesondere die Beseitigung der örtlichen Vielfalt.Im ländlichen Raum, vor allem bei landwirtschaftlich genutzten Flächen, haben die Einfriedungen an Bedeutung verloren, während sie in den wachsenden Wohngebieten weiter an Bedeutung gewinnen. kmr/difu
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Zaun, Hecke, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Landwirtschaft, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Bodenrecht
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Münster: (1989), XV, 164 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1989)
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Zaun, Hecke, Einfriedung, Grundstücksgrenze, Grundstücksrecht, Nachbarrecht, Landwirtschaft, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Recht, Bodenrecht