Die Kreisumlage und der ewige Streit um die Finanzen.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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München
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0522-5337
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ZLB: R 620 ZB 7013
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RE
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Abstract
Im Verhältnis der Landkreise zu ihren kreisangehörigen Gemeinden zeigt sich insbesondere die Kreisumlage und hieraus abgeleitet die Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben durch den Landkreis als umstritten. Unter maßgeblicher Beteiligung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat sich hierzu eine gefestigte Rechtsprechung entwickelt, die unter Berücksichtigung der Selbstverwaltungsrechte der Gemeinden die (weiten) Handlungsspielräume der Landkreise bestätigt. Mit der aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 21.3.2011 erfährt diese Rechtsprechungslinie in wichtigen Detailfragen weitere Vertiefungen, die herausgearbeitet und in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung gestellt werden. Es wird abschließend gezeigt, dass die Vermutung, dass die kreisangehörigen Gemeinden als "Verlierer" aus den Auseinandersetzungen um die knappen Finanzen gehen, sich in der Praxis als nicht zutreffend erweist. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Kreisumlageauseinandersetzungen kein "taugliches" Instrument zur Lösung des Finanzausstattungskonflikts sind. Die eigentlichen Verantwortlichen sind hier auf Bundes- und vor allem auf Landesebene zu suchen.
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Bayerische Verwaltungsblätter
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Nr. 2
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S. 33-39