Gemeindeklage gegen Widerspruchsbescheid. BBauG 1976 §§ 14 Abs.1, 15 Abs.1 29 Satz 1, VwGO §§ 63 Nr.3, 65, 79 Abs.1 Nr.2, 113 Abs.1 Satz 4, 115, 124 Abs.1, 141. BVerwG, Urteil vom 16.10.1987 - 4 C 35.85 - VGH Mannheim.

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1988

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Zusammenfassung

Ist auf Antrag der Gemeinde vom Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit eines Widerspruchsbescheids festgestellt worden, mit dem die Widerspruchsbehörde die Zurückstellung eines Baugesuchs aufgehoben hatte, so folgt für den zum Rechtsstreit beigeladenen Bewerber die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche materielle Beschwer daraus, dass bei Rechtskraft der getroffenen Feststellung im Hinblick auf von ihm wegen der Zurückstellung gegen die klagende Gemeinde angekündigte Ersatzansprüche zugleich auch die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung bindend festgestellt wäre. Gemäß § 15 Abs. 1 BBauG 1976 konnte auch ein auf Genehmigung einer blossen Nutungsänderung zielendes Baugesuch zurückgestellt werden, unabhängig, ob eine solche Nutzungsänderung Inhalt einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BBauG 1976 hätte sein können. (-z-)

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Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.3, S.103-106

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