Gemeindeklage gegen Widerspruchsbescheid. BBauG 1976 §§ 14 Abs.1, 15 Abs.1 29 Satz 1, VwGO §§ 63 Nr.3, 65, 79 Abs.1 Nr.2, 113 Abs.1 Satz 4, 115, 124 Abs.1, 141. BVerwG, Urteil vom 16.10.1987 - 4 C 35.85 - VGH Mannheim.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1988
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1585
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Ist auf Antrag der Gemeinde vom Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit eines Widerspruchsbescheids festgestellt worden, mit dem die Widerspruchsbehörde die Zurückstellung eines Baugesuchs aufgehoben hatte, so folgt für den zum Rechtsstreit beigeladenen Bewerber die für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels erforderliche materielle Beschwer daraus, dass bei Rechtskraft der getroffenen Feststellung im Hinblick auf von ihm wegen der Zurückstellung gegen die klagende Gemeinde angekündigte Ersatzansprüche zugleich auch die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung bindend festgestellt wäre. Gemäß § 15 Abs. 1 BBauG 1976 konnte auch ein auf Genehmigung einer blossen Nutungsänderung zielendes Baugesuch zurückgestellt werden, unabhängig, ob eine solche Nutzungsänderung Inhalt einer Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BBauG 1976 hätte sein können. (-z-)
item.page.description
Schlagwörter
Gemeinde , Bebauungsplan , Bauantrag , Nutzungsänderung , Gaststätte , Klage , Rechtsprechung , Widerspruch , Baugesuch , Spielhalle , Zulässigkeit , Ablehnung , BVerwG-Urteil , Recht , Bundesbaugesetz
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.3, S.103-106
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Gemeinde , Bebauungsplan , Bauantrag , Nutzungsänderung , Gaststätte , Klage , Rechtsprechung , Widerspruch , Baugesuch , Spielhalle , Zulässigkeit , Ablehnung , BVerwG-Urteil , Recht , Bundesbaugesetz