Bundesländer und Europäische Gemeinschaft. Entwicklung und Stand der Länderbeteiligung im Europäischen Einigungsprozeß. 2., erw.Aufl.

Schmidt-Meinecke, Stefan
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1988

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SEBI: 88/2562

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Zusammenfassung

Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen. Diese in Art. 24 Abs. 1 GG getroffene Grundentscheidung für eine internationale Zusammenarbeit entwickelt sich nach der Gründung der Europäischen Gemeinschaft mehr und mehr zur "offenen Flanke des Föderalismus". Durch die Mitgliedschaft in der EG ist die Bundesrepublik Deutschland in die neue Rechtsordnung eingebunden, die eigenständig ist und dem innerstaatlichen Recht vorrangig. Hierbei wird sogar in Bereiche eingegriffen, die eigentlich Ländersache sind. Ziel der Untersuchung ist es einen Gesamtüberblick über die Anpassungsleistungen zu verschaffen, mit denen das föderale System in der Bundesrepublik auf die skizzierten Veränderungen reagiert hat. Im Vordergrund dabei stehen zunächst die gesetzlich normierten Verfahren (z. B. Zuleitungsverfahren). Anschließend stellt der Autor die teils koordinierten, teils im interföderalen Wettbewerb entwickelten Mechanismen der Interessenwahrnehmung vor. Ferner beleuchtet er in einem gesonderten Teil die jüngste Entwicklung, die maßgeblich durch Ausarbeitung und Ratifizierung der Einheitlichen Europäischen Akte geprägt ist. gzi/difu

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Speyer: (1988), 134 S., Abb.; Lit.

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Serie/Report Nr.

Speyerer Forschungsberichte; 59

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