Aufgaben der nationalen Raumplanung.

Ringli, Hellmut
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Datum

1977

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BBR: Z 2513
SEBI: Zs 2586-4
IRB: Z 900
IFL: I 4087

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Zusammenfassung

Nach der Ablehnung des Raumordnungsgesetzes durch eine Volksabstimmung wird in der Schweiz in verstärktem Umfang auf die dringende Notwendigkeit einer nationalen, die Fach- und Kantonalplanung einbeziehende und koordinierende Raumordnung hingewiesen. Verf. hebt dabei auf die allgemeinen, jedoch seit einigen Jahren erheblich steigenden Tendenzen der Entleerung ländlicher Räume und der Verstärkung von Disparitäten zwischen Gebieten ab, um von daher den künftigen Entwicklungsspielraum abzustecken. Die Gedankengänge der ,,raumstrukturellen'' Leitideen wie auch die zu ihrer Verwirklichung vorgeschlagenen Mittel sind nicht nur terminologisch, sondern auch inhaltlich den Vorstellungen der Raumordnungspolitik auf Bundesebene in der Bundesrepublik Deutschland ähnlich.

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DISP, Zürich 44 (1977), S. 12-18, Lit.

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