Klimabonus der BGW Bielefeld - Eine höhere Wohnkostenerstattung nach SGB II ist möglich. Höhere Nettokaltmieten infolge energetischer Sanierungen.

Berger, Olaf
Hammonia
Keine Vorschau verfügbar

Datum

2010

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Hammonia

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Hamburg

Sprache

ISSN

0939-625X

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 613
BBR: Z 143

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Die Wohnungswirtschaft erfüllt eine wichtige Funktion im Rahmen der Wohnungsversorgung einkommensschwacher Haushalte. Zunehmend mehr Menschen sind auf staatliche Hilfen angewiesen und decken durch Transferleistungen ihre Wohnkosten. Die Praxis der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II) durch Jobcenter und Arbeitsgemeinschaften steht wiederholt in der Kritik. Ein Problem für Wohnungsunternehmen ist, dass die höhere Kaltmiete für energetisch sanierte Wohnungen oft als unangemessen gewertet wird. Untersuchungen zufolge erhalten in manchen Wohnungsteilmärkten bis zu 25 Prozent der Mieter Arbeitslosengeld II. Viele Wohnungsunternehmen teilen die Erfahrung, dass die Kosten energetischer Sanierungen kaum noch auf die Miete umzulegen sind. Die Stadt Bielefeld und die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH gehen mit ihrem in dem Beitrag vorgestellten "Klimabonus" einen neuen Weg. In Bielefeld liegt die Schwelle, bis zu der Arbeitslosengeld II- und Grundsicherungsempfänger übernommen werden, bei 4,64 Euro nettokalt pro Quadratmeter. Die Kaltmiete energetisch modernisierter Wohnungen liegt jedoch oft über dieser Grenze. Für Wohnungen mit einem geringen Energieverbrauch sieht der Klimabonus deshalb vor: Unterschreitet der Energieverbrauch gewisse Schwellenwerte, darf die Miete um einen bestimmten Betrag höher sein, um von den zuständigen Stellen als angemessen anerkannt zu werden. Der Klimabonus, auch Klimawohngeld genannt, schließt somit die Lücke zwischen notwendiger und vom Kostenträger übernommener Miete. Wohnungen mit einem jährlichen Energieverbrauch (inklusive Warmwasser) von maximal 175 Kilowattstunden pro Quadratmeter dürfen eine um 0,35 höhere Kaltmiete pro Quadratmeter haben.

item.page.description

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Wohnungswirtschaft

Ausgabe

Nr. 4

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 18-19

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen