Privatisierung hoheitlicher Verwaltung. Zur Zulässigkeit privater Strafvollzugsanstalten. 2. neubearb. Aufl.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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ZLB: 2001/2740

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DI

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Zusammenfassung

Privatisierungen sollen vorwiegend zur Entlastung der strapazierten öffentlichen Haushalte führen. Ziel der Arbeit ist es aufzuzeigen, dass die Zulässigkeit einer Privatisierung staatlicher Aufgabenerfüllung nicht pauschal beurteilt werden kann und das unabhängig davon, auf welchem Gebiet sich staatliches Handeln abspielt. Zu Beginn werden auf allen Gebieten des staatlichen Handelns die grundsätzlichen Vor- und Nachteile von Privatisierungsmaßnahmen gegenübergestellt. Anschließend wird ausführlich untersucht, ob Argumente gegen eine Privatisierung von in die Rechte der Bürger eingreifender Verwaltung, für das bislang befürwortete kategorische Verbot ausreichen. Die Studie beschränkt sich auf die Privatisierung von Strafvollzugsanstalten, da auf diesem Gebiet ausreichende Gründe und Potenziale für Privatisierungsmaßnahmen vorhanden sind und bei dem die Möglichkeit einer Privatisierung überwiegend von vornherein verneint wird. Großbritannien und die USA betreiben schon seit einiger Zeit private Gefängnisse. Die Vorteile dieser privaten Anstalten werden zum Abschluss herausgearbeitet. kirs/difu

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XI, 173 S.

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Recht des Sicherheitsgewerbes