Der Vergleich hinkt. Steuerliche Belastung von Wohnungsunternehmen.
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1984
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ZZ
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Zusammenfassung
Ausgehend von der Tatsache, dass freie Wohnungsunternehmen zum Teil Steuern in erheblichem Umfange zahlen, wird von der freien Wohnungswirtschaft verlangt, dass auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen der Steuerpflicht unterzogen werden sollen. Es liegen mehrere Untersuchungen aus der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft vor, die zeigen, dass bei Wegfall der Steuerbefreiung dem Staat keine größeren Steuereinnahmen zufließsen. Der Verfasser erklärt dies aus der anderen Struktur der verglichenen Unternehmen und zwar hinsichtlich der Art der erbrachten Leistungen und hinsichtlich der Unterschiede in der Hausbewirtschaftung. Aus der anderen Unternehmensform entstehen auch andere Aufwandsposten. hg
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 37(1984)Nr.4, S.154-155