Winterdienst 2010. Themenschwerpunkt.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Bandtitel

Herausgeber

Gemeindetag Baden-Württemberg

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Stuttgart

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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Mit der Sammlung von Gerichtsentscheidungen zur Räum- und Streupflicht der Gemeinden und der Straßenanlieger gibt der Gemeindetag Baden-Württemberg (GT BaWü) traditionell im Herbst jeden Jahres seinen Mitgliedern einen Überblick über die Rechtsprechung zum Winterdienst. Ausgewertet wird nicht nur die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, sondern auch mit Hilfe der beiden Kommunalversicherer die der Zivilgerichte in Baden-Württemberg. Darüber hinaus werden auch Zivilgerichtsurteile aus anderen Bundesländern aufgenommen. Der Sammlung von Gerichtsentscheidungen zum Winterdienst im Jahr 2010 sind in dem Themenschwerpunkt zwei Beiträge vorangestellt: 1) Allgemeine Darstellung der Räum- und Streupflicht (S. 809-811). Hier wird auf einige Entscheidungen hingewiesen, die interessante Aspekte aufzeigen. Sie beziehen sich auf: Räum- und Streupflicht auf der Fahrbahn innerhalb geschlossener Ortschaften; Fußgängerüberwege; Beginn der Räum- und Streupflicht; Keine Winterdienstpflicht bei Nacht außerhalb geschlossener Ortslage; Streugut - Streusalz; Geh- und Fußwege außerhalb geschlossener Ortschaft; Parkplätze; Radwege; Fußwege - Wege durch Park- und Grünanlagen; Allgemeine Glättebildung, nicht nur vereinzelte Glättestellen. 2) Ein "gefühlter" langer und harter Winter und die schwierige Beschaffung von Streusalz (S. 812-814). Hier wird die Situation im Winter 2009/2010 beschrieben, die den kommunalen Winterdiensten beinahe täglich Einsätze abverlangte. In vielen Städten und Gemeinden wurde das Streusalz knapp und es wurde das Anlegen einer nationalen Salzreserve gefordert, da die erforderlichen Nachbeschaffungen zu erheblichen Preisschwankungen führten. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage "Splitt statt Streusalz" erneut aufgeworfen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der vielfach angenommenen Belastung der Umwelt durch Streusalz die Tatsache gegenübersteht, dass gebrauchter Splitt nicht wieder verwertbarer Sondermüll ist, dessen Beseitigung mit hohen Kosten verbunden ist.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Die Gemeinde

Ausgabe

Nr. 20

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Seiten

S. 808-837

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