Linienkonzessionen sind (eigentlich) keine Selbstläufer. Genehmigungswettbewerb im ÖPNV.
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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RE
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Abstract
Wenn die Konzession für eine Buslinie ausläuft oder neu zu vergeben ist, gibt es noch zu oft nur einen Bewerber. Daher ist der sogenannte Genehmigungswettbewerb eher die Ausnahme. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sieht jedoch den Genehmigungswettbewerb, bei dem mehrere Bewerber bei der Neuverteilung oder Verlängerung Linienverkehrsgenehmigungen beantragen, vor. In dem Beitrag werden die Gründe untersucht, weshalb häufig nur eine Bewerbung vorliegt. Ein möglicher Grund ist, dass Genehmigungsbehörden Informationen über auslaufende Konzessionen eher defensiv handhaben. Im PBefG sind Veröffentlichungspflichten zwar nicht festgelegt, doch die zuständigen Behörden müssten schon aus eigenem Interesse aktiv werden, um einen Wettbewerb zu initiieren. Erschwerend kommt hinzu, dass das PBefG nicht genau regelt, wie zu verfahren ist, wenn mehrere Anträge vorliegen. Außerdem fehlen eindeutige Fristen zur Genehmigungseinreichung und der Rechtsschutz ist unzureichend geregelt. Vor diesem Hintergrund wird der Änderungsbedarf beim PBefG ausgelotet, der zu mehr Rechtssicherheit führen kann. difu
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 6
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S. 33-34