Rechtsnachfolge in die bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfügung. Bilanz einer Diskussion mit unbefriedigendem Ergebnis.

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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

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Zusammenfassung

Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Rechtsschutz des Betroffenen bei Realisierung der geforderten Gesetzesnovellierung bei der Rechtsnachfolge in die bauordnungsrechtliche Beseitigungsverfuegung gewahrt ist.Es ist kein Umstand ersichtlich, der zwar den Erlass der Beseitigungsverfuegung gegen den Rechtsnachfolger, waere er bereits der urspruenglich Pflichtige gewesen, rechtsfehlerhaft gemacht haette, der aber nicht im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens Beruecksichtigung finden koennte.Von seiten des Rechtsschutzes des Rechtsnachfolgers steht der Verwirklichung der erhobenen Forderung nichts im Wege. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baurecht, Bauordnungsrecht, Baubehörde, Planung, Nutzungsuntersuchung, Entscheidungsfindung, Entscheidungsgrundlage, Rechtsnachfolge, Beseitigung, Beseitigungsverfügung, Bebauungsplanfestsetzung

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Baurecht 14(1983)Nr.6, S.532-543, Lit.

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Recht, Baurecht, Bauordnungsrecht, Baubehörde, Planung, Nutzungsuntersuchung, Entscheidungsfindung, Entscheidungsgrundlage, Rechtsnachfolge, Beseitigung, Beseitigungsverfügung, Bebauungsplanfestsetzung

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