Grenzüberschreitende Landesplanung Bremen/Niedersachsen.

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BBR: Z 700
SEBI: Zs 237-4
IRB: Z 1003

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Zusammenfassung

Zur Zeit liegt der gemeinsamen Landesplanung Bremen/Niedersachsen folgendes Organisationsschema zugrunde Ständige Gremien sind 1. der Gemeinsame Planungsrat (Fachbeamte, Abgeordnete), der zu Grundsatzfragen Stellung nimmt und den Rahmen für die Mittelzuweisung setzt, 2. der Koordinierungs- und Bewilligungsausschuß, der die Mittel bewilligt und 3. die Regionale Arbeitsgemeinschaft, die sämtliche Fragen der regionalen Entwicklung bearbeitet. Die gemeinsame Landesplanung vollzieht sich vornehmlich auf staatlicher Ebene, die Kommunen sind nur in der Regionalen Arbeitsgemeinschaft repräsentiert, so daß die Stadt-Umland-Problematik infolge Inkongruenz von Verwaltungs- und Verflechtungsräumen bei Bremen und Bremerhaven ungelöst bleibt. Die Neugliederung der Landkreise hat das Problem der Neuabgrenzung des Planungsraumes aufgeworfen, das raumordnerisch optimal nicht lösbar ist. Die obersten Landesplanungsbehörden haben sich für eine Abgrenzung auf der Basis von Mittelbereichen entschieden, obwohl dabei drei Landkreise vom Planungsraum durchteilt werden. Aus sachlichen und politischen Erwägungen wird eine Aufkündigung der gemeinsamen Landesplanung nicht für richtig gehalten.

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Schlagwörter

Landesplanung, Grenzüberschreitend, Planungsorganisation, Planungsraum

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Raumforschung und Raumordnung, Köln 35 (1977), H. 5, S. 218-224, Kt.; Abb.

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Landesplanung, Grenzüberschreitend, Planungsorganisation, Planungsraum

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