Das parlamentarische Untersuchungsrecht im Bundesstaat. Zu den Auswirkungen der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes auf das parlamentarische Untersuchungsrecht.

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SEBI: 91/4477

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In dieser Abhandlung durchdringt der Autor das Institut der parlamentarischen Untersuchung (parlamentarischer Untersuchungsausschuß) als einen wesentlichen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung, wobei zunächst ein Blick auf einige bisherige Untersuchungsverfahren (u.a. Steglitzer Kreisel, V-Mann Werner Mauss, Wackersdorf, Celler Loch, Neue Heimat, U-Boot-Pläne) und die damit in der Praxis auftauchenden Fragen geworfen wird. Danach werden die Auswirkungen der bundesstaatlichen Ordnung auf die Zulässigkeit von Untersuchungsgegenständen einerseits (Kompetenzbestimmungen) und auf das Bestehen von Beweiserhebungsbefugnissen andererseits (Befugnis des Bundes gegenüber den Ländern und der Länder gegenüber Privaten) nachgeprüft. Ein Anhang über alle Untersuchungsausschüsse bis 1990 steht als Fundus zur Verfügung. Der Bundestag hat seit 1949 insgesamt 38, die Landesparlamente haben seit 1946 zusammen 233 Untersuchungsausschüsse eingesetzt. rebo/difu

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Parlament, Bundestag, Landtag, Untersuchung, Untersuchungsausschuss, Beweiserhebung, Rechtsprechung, Bundesstaat, Kompetenz, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht

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Berlin: Duncker und Humblot (1991), 266 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1990/91)

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Parlament, Bundestag, Landtag, Untersuchung, Untersuchungsausschuss, Beweiserhebung, Rechtsprechung, Bundesstaat, Kompetenz, Institutionengeschichte, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 603