Internationale Zusammenarbeit in der Gewässerschutzpolitik. "Ohne Abwasserabgabe kein "Sauberer Rhein".
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IRB: Z 916
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
BBR: Z 148
SEBI: Zs 491-4
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Zusammenfassung
Am Beispiel Rhein erläutert der Autor die Bemühungen der Bundesregierung auf dem Gebiet der Wasserreinhaltung. Im Wasserhaushaltsgesetz ist festgelegt, dass nur "ordentlich" gereinigtes Abwasser in die Gewässer eingeleitet werden darf. Das Gesetz zur Abwasserabgabe führte zu ersten Sanierungserfolgen. Zur Sanierung des Rheins bedarf es jedoch großer finanzieller Mittel, internationaler Zusammenarbeit, Durchsetzung der vorhandenen internationalen und nationalen Gewässerschutzregelungen (Chemieübereinkommen, Salzbelastung, EG-Gewässerschutzrichtlinie) sowie Schließung von Gesetzeslücken. ga
Beschreibung
Schlagwörter
Umweltschutz, Gewässerschutz, Umweltschutzpolitik, Gewässerreinhaltung, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Chemieübereinkommen, Salzbelastung
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Forum Städte-Hygiene, 30(1979)Sondernr.April, S.82-83
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Umweltschutz, Gewässerschutz, Umweltschutzpolitik, Gewässerreinhaltung, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Chemieübereinkommen, Salzbelastung