Hilfspersonen kommunaler Fraktionen, Verschwiegenheit und Datenschutz.
Boorberg
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Datum
2018
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Herausgeber
Boorberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
München
Sprache
ISSN
0522-5337
ZDB-ID
Standort
ZLB: R 620 ZB 7013
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Insbesondere größere Fraktionen in Kommunalparlamenten stehen nicht selten vor der Frage, ob und in welchem Umfang für bestimmte Aufgaben "Hilfspersonen" eingesetzt werden dürfen. Klassische Tätigkeiten sind etwa die als Protokollanten und Bürokräfte, infrage kommt aber auch, dass eine Fraktion einen Geschäftsführer oder Justiziar beschäftigen oder sich mithilfe externer Sachverständiger auf eine Sitzung qualifiziert vorbereiten möchte. Rechtlich stellen sich insoweit Fragen im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderatsmitglieder und den Datenschutz, insbesondere wenn vor oder mit diesem externen Personal Themen diskutiert werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Dies ist nicht nur, aber insbesondere der Fall, wenn es um Tagesordnungspunkte aus einer gemäß Art. 52 Abs. 2 BayGO nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats geht.
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Schlagwörter
Zeitschrift
Bayerische Verwaltungsblätter
Ausgabe
Nr. 17
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 584-586