Hilfspersonen kommunaler Fraktionen, Verschwiegenheit und Datenschutz.

Boorberg
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Boorberg

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

München

item.page.language

item.page.issn

0522-5337

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: R 620 ZB 7013

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Insbesondere größere Fraktionen in Kommunalparlamenten stehen nicht selten vor der Frage, ob und in welchem Umfang für bestimmte Aufgaben "Hilfspersonen" eingesetzt werden dürfen. Klassische Tätigkeiten sind etwa die als Protokollanten und Bürokräfte, infrage kommt aber auch, dass eine Fraktion einen Geschäftsführer oder Justiziar beschäftigen oder sich mithilfe externer Sachverständiger auf eine Sitzung qualifiziert vorbereiten möchte. Rechtlich stellen sich insoweit Fragen im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht der Gemeinderatsmitglieder und den Datenschutz, insbesondere wenn vor oder mit diesem externen Personal Themen diskutiert werden, die der Geheimhaltung unterliegen. Dies ist nicht nur, aber insbesondere der Fall, wenn es um Tagesordnungspunkte aus einer gemäß Art. 52 Abs. 2 BayGO nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats geht.

Description

Keywords

Journal

Bayerische Verwaltungsblätter

item.page.issue

Nr. 17

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S. 584-586

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries