Europäische Union und Einheimischenmodell. Akuter Handlungsbedarf bei Städten und Gemeinden.
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Nomos
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DE
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Baden-Baden
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1613-0235
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ZLB: R 632 ZB 6914
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Abstract
Einheimischenmodelle sind vor allem in Regionen mit hohen Baulandpreisen kaum mehr wegzudenken. Als aber die EU-Kommission im Jahr 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines Einheimischenmodells der Gemeinde Selfkant einleitete, kam erhebliche Unsicherheit auf. Nun haben sich EU-Kommission und Bundesrepublik im Juni 2017 auf wesentliche Eckpunkte verständigt. Die meisten bisherigen Einheimischenmodelle werden diesen Vorgaben nicht gerecht, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Ein Jahr nach Veröffentlichung bestehen nun hinreichende Praxiserfahrungen. Der EU-Kompromiss sollte als Chance genutzt werden, Einheimischenmodelle zu aktualisieren und einer drohenden nachteiligen Veränderung der örtlichen Bevölkerungsstruktur durch den Zuzug junger Familien entgegenzuwirken.
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Kommunaljurist : KommJur ; Rechtsberater für Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände und kommunale Wirtschaftsunternehmen
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Nr. 9
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S. 321-324