Verwaltungsgerichtlicher Schutz gegen Rechtssätze der Verwaltung.

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Hamburg

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ZLB: 2004/1950

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DI
RE

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Abstract

Im 1. Teil der Arbeit werden anhand von Beispielen zunächst die Unterschiede zwischen unmittelbar wirkenden und vollzugsbedürftigen Normen herausgearbeitet, um die Eingriffsmittel der Verwaltung und damit die möglichen Gegenstände gerichtlicher Verfahren darzustellen. Im 2. Teil werden die Verwaltungsgerichtsordnung und ihre Verfahrensarten daraufhin untersucht, inwieweit sie Rechtsschutz gegen untergesetzliches Recht bieten. Zunächst wird der Anwendungsbereich der Normenkontrolle nach § 47 VwGO betrachtet. Die übrigen Verfahrensarten der Verwaltungsgerichtsordnung werden anschließend erörtert. Dabei wird der Feststellungsklage eine besondere Bedeutung eingeräumt, da sie die unmittelbar wirkenden Normen erfassen könnte, aufgrund derer keine Anwendungsakte ergehen. Im 3. Teil werden die Folgen verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, vor allem deren Rechtskraft, erörtert. Besonders bei den Flugrouten, aber auch bei vergleichbaren Regelungen, stellt sich die Frage, ob nicht die Regelung, soweit sie den Bürger in seinen Rechten verletzt, allgemein beseitigt und gegebenenfalls neu erlassen werden muss. Dies ist aufgrund der Urteilswirkung nur zwischen den Beteiligten bei der inzidenten Normenkontrolle problematisch. Im 4. Teil werden daher der Geltungsbereich der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG untersucht und die Frage beantwortet, ob dieser Artikel in bestimmten Fällen eine allgemeinverbindliche Beseitigung der Wirkungen einer untergesetzlichen Rechtsvorschrift verlangt. Wie Gesetzgeber oder Gerichte diesem Verlangen nachkommen könnten, diskutiert der 5. Teil. goj/difu

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223 S.

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Studien zum Verwaltungsrecht; 2