Die Behandlung fehlerhafter Bebauungspläne durch die Gemeinden. Zur Interpretation und Novellierung insbesondere des § 155a Abs. 5 BBauG. Forschungsbericht.
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SEBI: 84/72
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Zusammenfassung
In einem dezentralisierten Staat liegt das Schwergewicht konkreter öffentlicher Verwaltung auf den unteren selbstverwalteten Gliedern der Dezentralisation, also bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Zwar ist die derzeitige Staatsentwicklung von einer immer neue Bereiche erfassenden Ausweitung zentraler sachbezogener Planung gekennzeichnet; dies führt aber nicht - wie vielfach angenommen wird - zu einem Abbau kommunaler Verwaltungsaufgaben, sondern zu einer Vermehrung insoweit, als die kommunalen Körperschaften in zunehmendem Maße die Vielzahl kommunalexterner Richtsätze (Gesetze, Verordnungen, Pläne, Erlasse) bevölkerungsnah koordinieren und konkretisieren müssen. Daraus ergeben sich auch für das deutsche Kommunalrecht stets neue Probleme und für seine Fortentwicklung neue Impulse. Sie rechtswissenschaftlich zu durchdringen und dadurch der kommunalen Praxis Entscheidungshilfen zu liefern, ist das Ziel. difu
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Kommunalrecht, Bebauungsplan, Verfahrensfehler, Formfehler, Rechtsprechung, Recht, Bundesbaugesetz
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Siegburg: Reckinger & Co.(1983), VIII, 94 S., Lit.; Reg.
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Kommunalrecht, Bebauungsplan, Verfahrensfehler, Formfehler, Rechtsprechung, Recht, Bundesbaugesetz
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Schriften zum deutschen Kommunalrecht; 28