Die Einheit der Staatsverwaltung auf der Bezirksebene in Rheinland-Pfalz.
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Zusammenfassung
Wärend das Prinzip der Einheit der Verwaltung darauf abzielt, eine große formale Übersichtlichkeit und Einheit der Verwaltungsstruktur gegenüber dem Bürger zu erreichen, bewirkt das Ressortprinzip das Gegenteil, nämlich die Ausgrenzung verschiedener Geschäftsbereiche durch die oberste Leitung der Behörde. Das bedeutet, die Verwaltung sieht sich einer Leitungsinstanz gegenüber, die selbst nicht nach dem Prinzip der Einheit der Verwaltung organisiert ist, sondern das Ressortprinzip zum Teil bis in die unteren Verwaltungsinstanzen durch die Schaffung von Sonderbehörden und durch den Erlaß von Einzelanweisungen verwirklicht hat. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage nach der Notwendigkeit, in den Verwaltungsstufen unterhalb der obersten Leitungsinstanz auf die Einheit der Verwaltung umzuschalten. Im einzelnen werden dazu die Aufgabenbereiche der Bezirksregierungen als staatliche Mittelinstanzen in Rheinland-Pfalz untersucht und Möglichkeiten der Stärkung zur besseren Verwirklichung der Einheit der Verwaltung auf der Bezirksebene erörtert. kp/difu
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Bezirksregierung, Verwaltungspolitik, Staatsverwaltung, Regierungspräsident, Kommunalverband, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Recht, Verwaltung
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Mainz: Selbstverlag (1967), 150 S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; Mainz 1967)
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Bezirksregierung, Verwaltungspolitik, Staatsverwaltung, Regierungspräsident, Kommunalverband, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation, Recht, Verwaltung