Unmittelbare Gemeindedemokratie in der Weimarer Republik - Verfahren und Anwendungsausmaß in den norddeutschen Ländern.
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DE
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Hannover
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ZLB: 97/787-4
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DI
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Abstract
Obwohl plebiszitäre Elemente bereits die bayerische Gemeindeordnung von 1869 enthielt und in der Weimarer Republik mehrere deutsche Länder die Einrichtung des Gemeindebegehrens und des Gemeindeentscheids in die Kommunalverfassungen aufnahmen, sind die tatsächlichen Anwendungsfälle und deren Ergebnisse bislang nicht vollständig erfaßt und aufgearbeitet. Dies liegt unter anderem daran, daß die Quellenlage in diesem Bereich besonders schwierig ist, denn Aufzeichnungen über tatsächliche Volksbegehren auf gemeindlicher Ebene finden sich im Unterschied zu denen auf Länder- oder Reichsebene entweder gar nicht oder nur in der jeweiligen lokalen Presse. Der Autor hat sich daher der Mühe unterzogen, die Zeitungen daraufhin durchzuarbeiten, und stellt eine Vielzahl von einzelnen Verfahren hinsichtlich ihrer Thematik, ihres Ausgangs und ihrer politischen Folgen dar. Er beschreibt aber ebenso die rechtliche Ausgestaltung der Gemeindeverfassungen hinsichtlich plebiszitärer Elemente in den von ihm untersuchten kleineren norddeutschen Ländern und vergleicht sie miteinander. Ferner analysiert er die parteipolitischen Hintergründe dieser Gesetzgebung und untersucht die Nachwirkungen auf das Kommunalverfassungsrecht von 1945 bis 1996. Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, daß die Erfahrungen, die gemacht wurden, nicht so negativ waren, wie das häufig beschrieben wurde und wird, und es insbesondere nicht zu der teilweise befürchteten Lähmung der Funktionsfähigkeit des Kommunalverfassungssystems kam. bup/difu
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280 S.