Bauzeichner Bauzeichnerin, Neuordnung auch für Architekturbüros. Textgleich in allen Regionalausgaben des. Architektenbl.

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IRB: Z 801BW

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Nicht mauern lernen soll der Lehrling im Praktikum, sondern das Mauern begreifen, damit seine Zeichnungen gebrauchsfähig sind. Die unmittelbaren Zusammenhänge zwischen "Darstellung" und "Herstellen" sind deshalb im Ausbildungsrahmenplan verankert. Ziel der Ausbildung ist es, eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Das sollten sich die Architekten für sich und ihren Beruf leisten. (-y-)

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Architekturbüro, Berufsbild, Bauzeichnung, EDV-Einsatz, Bauzeichner, Praktikum, Berufsbildungsgesetz, Wissenschaft/Grundlagen, Ausbildung

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.Baden-W.), 19(1987), Nr.4, S.433-434

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Architekturbüro, Berufsbild, Bauzeichnung, EDV-Einsatz, Bauzeichner, Praktikum, Berufsbildungsgesetz, Wissenschaft/Grundlagen, Ausbildung

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