Entgelt und Gebühr bei staatseigenen Gewässern in Bayern.
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1966
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SEBI: 78/5736
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Zusammenfassung
Einleitend befaßt sich der Autor ganz allgemein mit der begrifflichen Klärung von Wasserzins, Entgelt, öffentlichen Abgaben, wobei zwischen Steuer, Beitrag und Gebühr differenziert wird, um dann im zweiten Teil diese Begriffe auf das geltende Wasserrecht anzuwenden. Beschrieben wird dabei das Verhältnis von Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischem Wassergesetz. Die Eigentumsfrage wird im nächsten Abschnitt geklärt, wobei der Duldungspflicht des Gewässereigentümers besondere Bedeutung beigemessen wird. Die Beziehung zwischen Entgelt und Gebühr und dem Verfassungsrecht bildet den Untersuchungsschwerpunkt des dritten Abschnitts. Nach der Beschreibung der Fiskustheorie definiert der Autor die Aufgaben des Staates im sozialen Rechtsstaat und die Stellung des Privateigentums in der Wasserwirtschaft. Die Sozialbindung des Eigentums und das Außmaß dieser Sozialbindung im Gewässereigentum (auch bei unterirdischen Gewässern) bilden den Abschluß dieser Arbeit. im/difu
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Schlagwörter
Entgelt , Gewässer , Gebühr , Abgabe , Wasserabgabe , Wasserrecht , Wasserhaushaltsgesetz , Wassergesetz , Eigentum , Duldungspflicht , Wasserwirtschaft , Steuer , Verfassungsrecht
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München: (1966), XVI, 123 S., Lit.
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Stichwörter
Entgelt , Gewässer , Gebühr , Abgabe , Wasserabgabe , Wasserrecht , Wasserhaushaltsgesetz , Wassergesetz , Eigentum , Duldungspflicht , Wasserwirtschaft , Steuer , Verfassungsrecht