Der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag und seine fiskalischen Effekte.

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Berlin

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0043-6275

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ZLB: Wi 1 ZB 7101

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Abstract

Die Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben den Reformationstag ab 2018 als gesetzlichen Feiertag festgelegt; Berlin plant, ebenfalls einen zusätzlichen Feiertag einzuführen. Die Bürger nehmen die Maßnahme positiv auf, die Kosten des Feiertags sind für sie aber nicht sofort zu erfassen. Sie können in höheren Produktionskosten für Unternehmen sowie in geringeren Steuereinnahmen der Bundesländer bestehen. Allerdings werden derzeit über den bundesstaatlichen Finanzausgleich auch die übrigen Länder an den Steuermindereinnahmen beteiligt. Ein Ansatz, um diese Externalisierung der Kosten zu erschweren, bestünde darin, eine Feiertagsbereinigung bzw. -normierung im Länderfinanzausgleich einzuführen.

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Wirtschaftsdienst : Zeitschrift für Wirtschaftspolitik

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Nr. 10

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S. 730-736

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