Gemeinnützige Wohnungsunternehmen erhalten. Wohnungsbau aus Abhängigkeit von Subventionen lösen. Staatliche Rolle auf soziale Ergänzungsfunktion beschränken.
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SEBI: Zs 631-4
BBR: Z 492
IRB: M 66
BBR: Z 492
IRB: M 66
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Abstract
Langfristig muss sich der Wohnungsbau aus der Abhängigkeit öffentlicher Subventionen lösen. In der direkten Förderung hat sich die staatliche Rolle auf die soziale Ergänzungsfunktion zu beschränken. Diesem Wandel müssen sich auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen unterwerfen. Ohne die Mitwirkung dieser Unternehmen ist jedoch eine erfolgreiche Wohnungspolitik und die Lösung der staatlichen Aufgaben auch künftig nicht möglich. hb
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungspolitik, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbauförderung, Wohnungssubvention, Fehlbelegungsabgabe
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Wohnungswirtschaftliche Informationen, Hamburg (1982)Nr.20, S.1-2
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Politik, Wohnungsbau, Wohnungspolitik, Wohnungsunternehmen, Wohnungsbauförderung, Wohnungssubvention, Fehlbelegungsabgabe