Bürgerbegehren und Bürgerentscheid. Zur Einführung von Plebisziten in die Kommunalverfassung.
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1984
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Zusammenfassung
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in der Bundesrepublik nur in der Gemeindeordnung Baden-Württembergs verankert. In Bayern scheiterte die Einführung plebiszitärer Elemente mehrfach. Neben einer Auflistung von Argumenten für die Einführung von Plebisziten in die Kommunalverfassung wird die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einführung von Bürgerbegehren und -entscheid in das Gemeinderecht erörtert. Die politische Zweckmäßigkeit der Einführung in das Gemeinderecht beurteilt sich zum einen nach dem Bedarf der Bürger nach diesen Möglichkeiten politischer Mitwirkung, zum anderen nach der Geeignetheit dieser Institute fuer eine zweckmäßige Gemeindeverwaltung. Auf alternative Moeglichkeiten der Mitwirkung des Bürgers am politischen Willensbildungsprozess in der Kommune wird abschließend eingegangen. hb
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Verwaltung, Berlin (1983)Nr.3, S.293-317, Lit.