Nachweis des Energiestandards zur Umsetzung einer Klimakomponente im Wohngeld.
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DE
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Bonn
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1868-0097
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EDOC
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Abstract
Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD thematisiert die Einführung einer Klimakomponente für das Wohngeld. So sollen Wohngeldhaushalte dabei unterstützt werden, Wohnungen mit einem höheren Energiestandard bezahlen zu können. Denn ab einem bestimmten energetischen Standard können höhere Höchstbeträge der Miete oder Belastung in die Berechnung des Wohngeldes einfließen. Ein Verfahren zum Nachweis des energetischen Standards muss mit wenigen relevanten Kenngrößen den energetischen Zustand des Gebäudes treffsicher beschreiben können. Zudem sollen Wohngeldempfänger oder deren Vermieter möglichst unkompliziert diese Angaben machen können. Und schließlich soll das Verfahren Ergebnisse liefern, welche die Behörden rechtssicher und einfach bei der Wohngeldberechnung umsetzen können. Die Studie empfiehlt, als Nachweis des Energiestandards einen KfW-Effizienzhaus-Standard 100 oder besser anzuwenden. Auch die Verwendung von EnEV-Bedarfsausweisen ab der Fassung 2009 ist möglich. Wenn keine Unterlagen zum Energiestandard des Gebäudes vorliegen, wird ein vereinfachter ingenieurmäßiger Ansatz vorgestellt, der ersatzweise zur Anwendung kommen könnte.
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49 S.
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BBSR-Online-Publikation; 05/2019