Die Grenzen städtebaulicher Verträge. Insbesondere am Beispiel der sogenannten Einheimischenmodellverträge.

Mensch u. Buch
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Berlin

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ZLB: 2002/1923
DST: R 60/439

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Abstract

Städtebauliche Verträge sind ein Instrument zur Bewältigung baurechtlicher Schwierigkeiten. Zugleich können sie zur Lösung sozialer Probleme auf kommunaler Ebene beitragen. Der Hauptzweck des § 11 BauGB liegt darin, die Kooperation zwischen öffentlicher und privater Hand zu fördern. Die finanzielle Sparsituation und leere Kassen zwingen die Gemeinden, auf die Interessen privaten Investoren möglichst frühzeitig einzugehen. Die Gefahr besteht, die Herabwürdigung der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie in Form der Planungshoheit. Die Gemeinden halten mit dem Begriff behördliches Bebauungsplanverfahren nicht nur ein wichtiges Gut in der Hand, sondern auch ein wirtschaftliches Gut mit dem Namen Planungsrecht, um das sich Bauwillige, in einen Wettbewerb wirtschaftlicher Interessen bemühen. Der Gefahr eines Handels mit hoheitlichen Positionen müssen Grenzen gesetzt werden. Die Grenzen städtebaulicher Verträge sind Gegenstand der Untersuchung. Neben den in der Arbeit behandelten allgemeinen städtebaulichen Verträgen kennt das Baurecht noch weitere spezialgesetzlich geregelte Fälle, die in der Arbeit aber nicht berücksichtigt werden. §11 BauGB gibt den Kommunen Gelegenheit, flexibel und effektiv im konkreten Fall agieren und reagieren zu können. sg/difu

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LXXVII, 490 S.

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