Empfiehlt sich eine Kommunalisierung des Gefahrenabwehrrechts der bayerischen Bauordnung? Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der niedersächsischen Regierung.
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DE
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Würzburg
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ZLB: 2000/2689
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DI
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Zusammenfassung
Die Arbeit wird mit einem historischen Abriss der Entwicklung des Kreisverfassungsrechts auf dem heutigen Gebiet Bayerns und Niedersachsens eingeleitet. Unter Berücksichtigung der baupolizeilichen Zuständigkeit beschränkt sich die Darstellung hauptsächlich auf die Erörterung der Ausgestaltung der staatlichen und kommunalen Behördenorganisation. Argumente für die Kommunalisierung des Bauordnungsrechts werden ebenfalls behandelt. Die Aufgabenverteilung in den beiden Ländern, die sich mit den unterschiedlichen Regelungen zur Behördenorganisation und der jeweiligen Ausgestaltung der funktionellen Zuständigkeit für bauaufsichtliche Gefahrenabwehr befasst, wird ausführlich analysiert. Sodann wird die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der Kommunalisierung untersucht. kirs/difu
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Seiten
XXXVIII, 261 S.