Zuordnung der Bauverwaltungsaufgaben in Gemeinden.

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SEBI: Zs 2141-1983,21-4

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Die KGSt hat in früheren Gutachten zur Verwaltungsorganisation den Gemeinden die Einrichtung eines 60 Bauverwaltungsamtes empfohlen, für Kreise hat sie kein Bauverwaltungsamt vorgesehen. Die Praxis ist den bisherigen Empfehlungen zum Inhalt der Aufgabengruppe 60 weniger als in jedem anderen Aufgabenbereich gefolgt. Diese Entwicklung durfte nicht vernachlässigt werden. Das übliche gutachtliche Verfahren wurde um Einzelinterviews mit Dezernenten und Amtsleitern in zehn Verwaltungen ergänzt. In diesem Bericht war zu klären, ob die KGSt an ihren bisherigen Empfehlungen festhalten kann. In der Praxis besteht keine Einigkeit darüber, was "Bauverwaltungsaufgaben" sind. Der Bericht geht zunächst pragmatisch von dem in früheren Gutachten entwickelten Bestand der Aufgaben in 60 Bauverwaltungsaufgaben aus. Nach einem historischen Überblick über die Entwicklung der Einzelverwaltung 6 informiert der Bericht über die in der Praxis unterschiedlich vorkommenden Lösungen, geordnet nach dem wachsenden Umfang von Verwaltungsaufgaben, vom Verzicht auf ein Bauverwaltungsamt bis hin zu einem Bauverwaltungsamt mit umfassendem Aufgabenkatalog, das alle Verwaltungsaufgaben für die technischen Fachämter wahrnimmt. difu

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Verwaltungsorganisation, Gemeinde, Bauverwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation

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Köln: Selbstverlag (1983), 37 S., Tab.

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Verwaltungsorganisation, Gemeinde, Bauverwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation

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KGSt-Bericht; 21/83