Beteiligung der Öffentlichkeit in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 91/6423-4

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die Geltendmachung aggregierter Belange richtet sich typischerweise gegen die Erforderlichkeit eines Vorhabens oder dessen Standort/Linie, nicht gegen - angebliche - Mängel seiner Feineinpassung. Das Raumordnungsverfahren mit seiner Frühzeitigkeit und strukturellen Offenheit trägt diesem Umstand Rechnung, steckt aber bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung noch in den Kinderschuhen. Das Planfeststellungsverfahren ist durch seine Ausrichtung auf ein konkret zuzulassendes Projekt für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu eng, wegen des weitgehenden Fehlens abschichtender Vorentscheidungen aber gleichwohl zur Alternativenprüfung gezwungen. Hieraus ergeben sich Überfrachtungen und Unzulänglichkeiten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. difu

Description

Keywords

Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeit, Partizipation, Infrastrukturplanung, Planungsrecht, Recht, Raumordnung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung.Hrsg.: Univ.Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung., Karlsruhe:(1990), S. 149-157

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeit, Partizipation, Infrastrukturplanung, Planungsrecht, Recht, Raumordnung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Seminarbericht