Beteiligung der Öffentlichkeit in Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren.
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SEBI: 91/6423-4
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Zusammenfassung
Die Geltendmachung aggregierter Belange richtet sich typischerweise gegen die Erforderlichkeit eines Vorhabens oder dessen Standort/Linie, nicht gegen - angebliche - Mängel seiner Feineinpassung. Das Raumordnungsverfahren mit seiner Frühzeitigkeit und strukturellen Offenheit trägt diesem Umstand Rechnung, steckt aber bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung noch in den Kinderschuhen. Das Planfeststellungsverfahren ist durch seine Ausrichtung auf ein konkret zuzulassendes Projekt für eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu eng, wegen des weitgehenden Fehlens abschichtender Vorentscheidungen aber gleichwohl zur Alternativenprüfung gezwungen. Hieraus ergeben sich Überfrachtungen und Unzulänglichkeiten bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. difu
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Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeit, Partizipation, Infrastrukturplanung, Planungsrecht, Recht, Raumordnung
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In: Management in Großverfahren der Infrastrukturplanung.Hrsg.: Univ.Karlsruhe, Institut für Städtebau und Landesplanung., Karlsruhe:(1990), S. 149-157
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Planfeststellungsverfahren, Raumordnungsverfahren, Öffentlichkeit, Partizipation, Infrastrukturplanung, Planungsrecht, Recht, Raumordnung
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