Verbringung von Gülle nach Deutschland ohne Notifizierung. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Juni 2004 - 7 ME104/04.
Nomos
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Datum
2004
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Herausgeber
Nomos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Baden-Baden
Sprache
ISSN
0943-383X
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840
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TIB: ZO 9840
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1) Die Verwertung von Gülle kann den Anforderungen der EG-HygieneVO entsprechen und gleichzeitig nach der EG-AbfallVerbrVO ein abfallrechtlich relevantes Gefährdungspotenzial für Umwelt und Mensch darstellen. 2) Aus dem Umstand, dass EG-Verordnungen in allen ihren Teilen verbindlich sind und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten, kann noch nicht der Schluss gezogen werden, dass einzelne Bestimmungen der Verordnung eine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Verwaltungsakten darstellen. 3) Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Verwertung von Gülle erst mit der Aufbringung auf den Boden endet. difu
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Schlagwörter
Zeitschrift
Zeitschrift für Umweltrecht
Ausgabe
Nr. 6
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 367-369