Politische Sozialgeschichte der Stadt Flensburg. Untersuchungen zur politischen Führungsschicht Flensburg im 18. und 19. Jahrhundert.

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SEBI: 75/4044

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Von 1730 bis 1833 hatte im Flensburger Rathaus die Kaufmannsschicht ein verfassungsrechtliches Monopol für die Besetzung der politischen Führungsstellen; d. h. sie besaß ein Entscheidungsrecht über die für die Stadt wichtigen öffentlichen Angelegenheiten, indem sie den Magistrat (Rat), das Deputiertenkollegium (Ratsversammlung), das Hospitalgericht, die Waisenhausvorstände sowie die Patrone von Schulen und Kirchen stellte.Ausschlaggebend war das Kommunalwahlrecht.Erst mit Änderung des Wahlrechts ist ein großer Einschnitt in der Geschichte der Flensburger Kommunalwahlen zu verzeichnen, für die das Jahr 1919 die Wende bedeutete.Eine Analyse des Kommunalwahlrechts und der einzelnen Kommunalwahlen von 1730-1963 führt zur soziologischen Fragestellung, die eng mit der demokratischen Entwicklung verknüpft ist.Die Kaufmannsschicht steht im Mittelpunkt der Untersuchung.Die Studie ist als Fortsetzung der Untersuchungen von K.Alnor und G.Sandhofer zu verstehen; ihr Schwerpunkt liegt jedoch in der Untersuchung der Verfassungswirklichkeit im Gegensatz zu einer reinen Verfassungsgeschichte.

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Wahlrecht, Sozialgeschichte, Stadtgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Stadtsoziologie, Politik, Soziologie, Geschichte

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Flensburg, (1975) XI, 365 S., Tab.; Lit.; Zus.

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Wahlrecht, Sozialgeschichte, Stadtgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Stadtsoziologie, Politik, Soziologie, Geschichte

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Schriften der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte; 23