Die Unternehmereinsatzform Generalübernehmer.

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Nomos

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DE

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Baden-Baden

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ZLB: 2007/1161

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Dokumenttyp (zusätzl.)

DI
RE

Zusammenfassung

Der Generalübernehmer ist ein Produkt der wirtschaftlichen und politischen Einflüsse auf die Bau- und Wohnungswirtschaft. Wesentliches Merkmal dieser Unternehmereinsatzform ist, dass der Bauauftragnehmer keine Bauleistungen im eigenen Betrieb erbringt, sondern vollständig an Subunternehmer vergibt. Wohl nicht zuletzt deswegen erfährt der Generalübernehmer eine restriktive Behandlung durch die Rechtsprechung und die rechtswissenschaftliche Literatur. Ziel ist festzustellen, ob die geforderten und die von der Rechtsprechung praktizierten rechtlichen Sonderbehandlungen von Generalübernehmern gerechtfertigt sind. Es wird u.a. untersucht, ob Besonderheiten eines Generalübernehmervertrages der wirksamen Einbeziehung der VOB/B grundsätzlich entgegenstehen. Dies wird ebenso verneint wie die Frage, ob auf Generalübernehmerverträge anderes Recht als auf Generalunternehmerverträge anzuwenden ist, etwa ob Generalübernehmer besondere Vorschriften der MaBV, der HOAI und des GSB einzuhalten haben. Einen Schwerpunkt bildetdie Untersuchung, ob der Ausschluss der Generalübernehmer vom Vergabeverfahren nach der VOB/A zulässig ist. Auch dies wurde verneint. difu

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282 S.

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Schriften zum Baurecht; 2