Die Mietrechtsänderungen - eine Notwendigkeit zur Belebung des erstarrten Wohnungsmarktes.
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1983
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IRB: Z 906
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
SEBI: Zs 1447-4
BBR: Z 287
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Zusammenfassung
Die neue Wohnungspolitik soll durch geeignete Rahmenbedingungen und mittels zielgenauer Subvention die private Investitionstätigkeit im Wohnungsbau anregen und auf Dauer garantieren. Dazu bedarf es Änderungen im Mietrecht, die einem Investor das Hineinwachsen in die Renditezone gewährleisten. Diese Neuregelungen betreffen vor allem einen zeitnäheren Vergleichsmietenbegriff, weniger Bürokratie im Mieterhöhungsverfahren, Staffelmietvereinbarungen, Zeitmietverträge bei beabsichtigter Eigennutzung oder geplanter wesentlicher baulicher Änderung, Duldungspflicht des Mieters bei Modernisierungen und die Aktualisierung des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. hg
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Deutsche Wohnungswirtschaft, Düsseldorf 35(1983)Nr.1, S.6-7