Bauplanungsrecht - Genehmigung eines Flächennutzungsplans nach dem Zusammenschluß von Gemeinden. §§ 4a, 12 BBauG; § 15 GO NW. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 23.6.1983 - Az. 11a NE 34/82.
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1984
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Die nach einer kommunalen Neugliederung erfolgte Genehmigung von vorher durch die früher selbständigen Gemeinden beschlossenen Flächennutzungsplänen führt nicht zu einem wirksamen Flächennutzungsplan der neuen Gemeinde. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: 4a, 12 BBauG und 15 Gemeindeverordnung N-W. (-y-)
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In: Baurecht, 15(1984), Nr.6, S.609-611, Lit.