Die Umweltverträglichkeitsprüfung in den Niederlanden.

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IRB: Z 1585

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Bis zum 2.Juli 1988 muß die EG-Richtlinie (RL) zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in nationales Recht umgesetzt sein. In dieser Situation kann ein Blick auf die rechtliche Regelung der UVP in den Niederlanden von großem Interesse sein. Dort ist seit dem 10.Mai 1986 das Gesetz über die UVP (milieu-effectrapportage = Teil 4 a des allgemeinen Umweltgesetzbuches) in Kraft. Das Gesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung sind das Ergebnis langjähriger, planmäßiger praktischer Erprobung dieses Instruments. Die Niederländer verfügen damit über die wohl weitestgehende und fortschrittlichste Regelung der UVP im europäischen Bereich. Der zumindest zeitlich erhebliche Vorsprung in unserem Nachbarland sollte Anlaß genug sein, sich mit der UVP in den Niederlanden etwas näher zu befassen. (-y-)

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Verfahren, Behörde, Einführung, EG-Richtlinie, Kommission, Zuständigkeit, Anwendungsbereich, EG-Richtlinie, EG, Recht, Umwelt

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Umwelt- und Planungsrecht 8(1988), Nr.6, S.216-220, Lit.

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Umweltverträglichkeitsprüfung, Verfahren, Behörde, Einführung, EG-Richtlinie, Kommission, Zuständigkeit, Anwendungsbereich, EG-Richtlinie, EG, Recht, Umwelt

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