Forschungsfreiheit und Informationelle Selbstbestimmung. Gesetzliche Forschungsregelungen zwischen grundrechtlicher Förderungspflicht und grundrechtlichem Abwehrrecht.

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Baden-Baden

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ZLB: 92/4654

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DI
S

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Abstract

Eine wesentliche Quelle für Wissenschaft und Forschung sind Daten, auf Grund deren überhaupt erst Ergebnisse möglich sind. Handelt es sich um Forschungsgebiete wie z.B. empirische Sozialforschung oder Medizin, ist die Forschung auch auf den Zugang zu persönlichen Daten angewiesen. Wie die Arbeit zeigt, kann ein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Anspruch des einzelnen Forschers auf Datenzugang nicht aus den Grundrechten auf Forschungsfreiheit und Informationsfreiheit begründet werden. Daher geht es im zweiten Teil um die Frage, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen sich aus dem informationellen Selbstbestimmungsrecht an die Zurverfügungstellung von persönlichen Daten an die Forschung ergeben. Den Schluß bildet eine systematische Darstellung der bestehenden Forschungsregelungen in Datenschutz-, Archiv- und Krankheitsregistergesetzen. lil/difu

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464 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 85