Geteilte Verantwortung. Der Startschuss für das E-Schrott-Recycling ist gefallen.
Deutscher Fachverl.
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Deutscher Fachverl.
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DE
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Frankfurt/Main
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0933-3754
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ZLB: 4-Zs 5887
BBR: Z 551
BBR: Z 551
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Abstract
Ab 13. August 2005 tritt das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElekroG) in Kraft, womit die EU-Richtlinie "Waste of Electrical and Electronic Equipment" (WEEE) in deutsches Recht umgesetzt wird. In dem Beitrag werden die Vorgaben des Gesetzes erläutert: Kernstück des ElektroG ist eine geteilte Produktverantwortung zwischen Konsument und Industrie. Hersteller von Elektro(nik)artikeln sind künftig verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen und zu 80 Gewichtsprozent nach ökologischen Standards zu verwerten. Die Sammlung der Altgeräte aus privaten Haushalten wird von den Kommunen durchgeführt. Außerdem listet der Beitrag die etappenweise Einführungsphase des Gesetzes auf, die bis zum 31. Dezember 2006 vollendet sein soll. Zudem wird auf die zu erwartenden Abfallmengen eingegangen. difu
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Entsorga-Magazin
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Nr. 7/8
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S. 10-12