Das neue Bodenschutzgesetz von Baden-Württemberg.

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SEBI: 92/1755-4

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S
RE

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf zum Schutz des Bodens wurde von der Landesregierung am 5. Dezember 1990 im Landtag von Baden-Württemberg eingebracht. Das Bodenschutzgesetz ist die logische Fortsetzung aus dem Bodenschutzprogramm 1986 von Baden-Württemberg. Im Bodenschutzprogramm wurden erstmals einzelne Bodenschutzaktivitäten zu einem Handlungsrahmen der Landesregierung zusammengefaßt. Das Programm ging von einem Zeithorizont von etwa 5 Jahren aus, in dem neue Maßnahmen eingeleitet werden sollen. Passend zu diesem Zeithorizont wurde im Jahre 1991 das Bodenschutzgesetz auf den Weg gebracht. Der Schutz des Boden war bislang nicht in einem Gesetz zusammengefaßt; häufig war - und ist - der Schutz des Umweltmediums Boden in verschiedenen Fachgesetzen neben anderen primären Zielsetzungen in Einzelaspekten mitgeschützt. geh/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Bodenschutzgesetz, Gesetzgebung, Bodenschutzprogramm, Bodenrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Kehl: (1992), 18 S.

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Bodenschutzgesetz, Gesetzgebung, Bodenschutzprogramm, Bodenrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Diskussionspapiere; 1/92