Landwirtschaftlicher Fachbeitrag zum Landschaftsplan Rheinischer-Bergischer-Kreis, Mittlere Sülz.

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1983

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SEBI: 83/3697-4

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Zusammenfassung

Das Plangebiet, das nach seiner Lage an die Randzone des Ballungskerns Köln-Leverkusen anschließt, liegt im Bereich des Naturparks Bergisch-Land und dient somit als Naherholungsgebiet. Trotz erheblicher Eingriffe durch Besiedlung, Industrieansiedlung und Straßenbau sind bisher in diesem Gebiet keine größeren Landschaftsschäden festzustellen. Der Anteil der in der Landwirtschaft tätigen Bevölkerung ist gering, eine völlige Aufgabe der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen würde jedoch neben der wirtschaftlichen Tragfähigkeit auch den Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen. Dieser Beitrag soll die derzeitige landwirtschaftliche Situation und die landwirtschaftlichen Entwicklungstendenzen aufzeigen, die Einordnung der landwirtschaftlichen Belange in den Landschaftsplan erleichtern und bei auftretenden Zielkonflikten als Entscheidungshilfe für die notwendige Abwägung dienen. geh/difu

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Bonn: Selbstverlag (1983), 33 S., Kt.; Abb.; Tab.

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