Grundzüge kommunaler Haushaltsplanung. Eine Arbeitshilfe für die Mitgliedsstaate in den neuen Bundesländern.

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SEBI: 92/2283-4

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Das Recht und die Pflicht der Gebietskörperschaften, in eigener Verantwortung eigene Haushaltspläne zu erstellen, gehört zu den konstitutiven Elementen kommunaler Selbstverwaltung. Mit Einführung des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in den neuen Bundesländern sind die Städte, Kreise und Gemeinden erstmalig vor die Aufgabe gestellt, über ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu bestimmen. In der Rechtsform einer kommunalen Satzung ist der beschlossene Haushaltsplan der in Zahlen ausgedrückte politische Wille der politischen Vertretungen; er bindet die Verwaltung an das darin niedergelegte Vorhabenprogramm. Die Arbeitshilfe "Grundzüge kommunaler Haushaltsplanung" wurde im Rahmen des Projekts "Hilfe zum Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung in den neuen Bundesländern" der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und soll die im Aufbau befindlichen Kommunalverwaltungen in die Lage versetzen, die für sie neue Materie besser zu verstehen und damit "Hilfe zur Selbsthilfe" leisten. difu

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Haushaltsplanung, Haushaltswesen, Haushaltssatzung, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Arbeitshilfe, Gemeindefinanzhaushalt, Finanzplanung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Berlin: (1991), 76 S., Tab.

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Haushaltsplanung, Haushaltswesen, Haushaltssatzung, Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Arbeitshilfe, Gemeindefinanzhaushalt, Finanzplanung, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Arbeitshilfe Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände; 2