Die Bundeszuständigkeit im kommunalen Sparkassenwesen.
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1971
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SEBI: 76/1206
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Zusammenfassung
Probleme hinsichtlich der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern im kommunalen Sparkassenwesen folgen aus der Eigenart der Sparkassen als kommunale Anstalten der Länder einerseits und der Bundeszuständigkeit für das Bankwesen andererseits. Die Bundeszuständikeit ergibt sich direkt aus Art. 74 GG. Die Untersuchung beschäftigt sich daher im besonderen mit der Reichweite dieser Verfassungsvorschrift und allgemein mit der Bundeszuständigkeit für öffentlich-rechtliche Unternehmen des Landesbereichs. Sowohl eine entwicklungsgeschichtliche Betrachtung als eine begriffliche Auslegung von Bank- und Sparkassenwesen zeigt, daß das Sparkassenwesen nicht unter das Bankwesen im Sinne der Bankwesenzuständigkeit fällt. Indes läßt sich zumindest der bankgeschäftliche Bereich der Sparkassen unter das Bankwesen subsumieren, so daß sich für diesen, jedoch nicht den organisatorischen Bereich eine Bundeszuständigkeit ergibt. Bundeszuständigkeit liegt auch nicht für den Bereich der Geschäftspolitik der Sparkassen vor; sie ist allein Sache der Länder. Organisationsrechtliche Befugnisse können aber in einer Reihe von Fällen kraft Sachzusammenhangs Gegenstand der Bundeskompetenz sein.
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München: (1971), XXXIII, 226 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Univ.München 1971)