Umweltrechtliche Kompetenzen in der Europäischen Union.

Brockmeyer
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Brockmeyer

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DE

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Bochum

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ZLB: 96/101

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Zusammenfassung

Europaweit einheitliche Umweltschutzbestimmungen sind für die EU schon deshalb von Interesse, weil differierende Standards zu Standortvorteilen der Länder mit weniger restriktiven Bestimmungen führen und so dem Ziel einer europäischen Wirtschaftseinheit entgegenstehen. Die Arbeit stellt die umweltrechtliche Kompetenzlage dar, wie sie sich aus Art. 130 r-t und den Art. 189 ff. EG-Vertrag ergibt. Eingegangen wird auf das vom Europäischen Gerichtshof widersprüchlich entschiedene Problem der Zuordnung eines Rechtssetzungsaktes zu einer Kompetenznorm, das sich stellt, wenn mit einer Maßnahme mehrere Ziele verfolgt werden - also neben dem umweltpolitischen etwa das wirtschaftspolitische der Harmonisierung von Marktbedingungen. Behandelt wird ferner die Konkurrenz mit nationalen Zuständigkeiten im Umweltschutz. Die durch Art. 130 t EG-Vertrag dem Mitgliedsstaat eingeräumte Befugnis, europäische Standards durch strengere Bestimmungen zu überbieten, kann mißbraucht werden, wenn aus vorgeblich umweltpolitischen Motiven der Einfuhr ausländischer Produkte Beschränkungen auferlegt werden. gar/difu

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XXXVI, 222 S.

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Bochumer juristische Studien; 124