Großer Hessenplan. Aktionsprogramm Umwelt - Schutz - Pflege - Gestaltung.

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SEBI: 70/2614-4

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Abstract

Eine erfolgversprechende Umweltpolitik besteht zum einen aus Naturgrundlagenpolitik als Vorsorge, zum anderen aus Umweltschutzpolitik als Gefahrenabwehr. Der Gesundhaltung der Umwelt im Rahmen der Grundlagenpolitik dient vor allem die Förderung der Landespflege im weitesten Sinne sowie die interdisziplinäre Forschung, die durch Etablierung eines Fachbereichs Umweltsicherung an der Universität Gießen und durch Schwerpunktverlagerung bei den bestehenden Forschungseinrichtungen verstärkt werden soll. Hinsichtlich der Umweltgefahren sollen die Kosten zur Vermeidung bzw. Beseitigung von den Produzenten und den Konsumenten getragen werden, während sich der Staat stärker der Aufsicht und Kontrolle der Umweltbelastungen widmen soll. Die Durchsetzung des Umweltschutzes soll durch objektive Kriterien für die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen, durch gesetzliche Verankerung des Umweltschutzes in der Landesplanung sowie durch weitere Gesetze gesichert werden. bp/difu

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Landespflege, Landschaftsschutz, Umweltforschung, Umweltgefahr, Umweltschutz, Gesetzgebung, Aktionsprogramm, Landesplanung

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Wiesbaden: (1970), 68 S., Kt.; Abb.; Tab.

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Landespflege, Landschaftsschutz, Umweltforschung, Umweltgefahr, Umweltschutz, Gesetzgebung, Aktionsprogramm, Landesplanung

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